Design
Über Geschmack lässt sich bekanntlich gut streiten. Unbestritten ist aber, dass erfolgreiche Produktgestaltungen einem besonders dringenden Schutz vor Nachahmung unterliegen. Zu groß sind die Verlockungen des Wettbewerbs…
Der etwas antiquierte Begriff des Geschmacksmusters ist nun auch im deutschen Recht durch das Design abgelöst. Als Design gelten sämtliche zwei- oder dreidimensionalen Erscheinungsformen eines industriellen oder handwerklichen Erzeugnisses, aber auch graphische Symbole und typographische Schriftzeichen.
Sie können Ihr Design nicht nur im Inland, sondern auch EU-weit mit einer einzigen Designanmeldung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante (Spanien) schützen. Über das EU-weite Gemeinschaftsgeschmacksmuster lässt sich unter bestimmten Randbedingungen sogar ein Schutz vor Nachahmung gänzlich ohne amtliche Registrierungsverfahren erreichen. Über das „Haager Musterabkommen“ (HMA) ist darüber hinaus ein noch weiter gespannter internationaler Schutz möglich.
Werden Ihre geschäftlichen Interessen durch unrechtmäßige Geschmacksmuster bzw. Designs anderer Marktteilnehmer gestört, dann dann gehen wir für Sie im Wege eines Löschungs- bzw. Nichtigkeitsverfahrens dagegen vor.
Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung über die zielführendste Anmeldestrategie. Unser besonderes Augenmerk gilt der Ausarbeitung der bei den Ämtern zu hinterlegenden Muster. Dies ist wichtig, damit Sie den bestmöglichen Schutz für Ihr Produkt erlangen. Wir beraten und vertreten Sie nicht nur bei Anmeldung und Eintragung, sondern auch bei der späteren Durchsetzung und Verteidigung Ihres Designs.
Aber schon im Vorfeld neuer Produkt-Entwicklungen sollten Sie sich vergewissern, dass Sie nicht gegen Rechte von Dritten verstoßen. Eine Designverletzung kann zu erheblichen Folgen und Kosten führen. Wir bieten Ihnen hierzu entsprechende Gutachten und “freedom to operate“-Recherchen zum vorbekannten Formenschatz an.