Leistungen

Was viele nicht wissen: in Deutschland – wie auch in nahezu allen anderen Staaten – gilt die Nachahmungsfreiheit. Erfolgreiche Produkte – egal ob Handtasche oder Werkzeugmaschine – dürfen prinzipiell nachgeahmt oder kopiert werden. Dies betrifft sowohl technische Funktionen als auch das Design. Auch jahrelang benutzte Marken können Ihnen vom Wettbewerb streitig gemacht werden – wenn sie nicht registriert sind. Sie haben den doppelten Schaden: denn wer keinen eigenen Entwicklungsaufwand hat, kann die nachgeahmten Produkte billiger am Markt anbieten.

Sie benötigen also Strategien zum Schutz vor Nachahmern. Denn nur Schutzrechte bieten Ihnen ein Verbietungsrecht, also die Möglichkeit, Dritten den Nachbau und die gewerbliche Nutzung des geschützten Produktes, des geschützten Designs oder der geschützten Marke zu untersagen.

Hierbei unterstützen wir Sie mit unserer Expertise und unserem Rechtsrat
- zu sämtlichen Arten von Schutzrechten (Patent / Marke / Design / Sortenschutz)
- auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene.

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Ein Auszug aus dem Spektrum unserer Tätigkeiten:

  • Ausarbeitung Ihrer Schutzrechtsanmeldungen
  • Erlangung von Rechtspositionen in Anmeldungs- / Eintragungsverfahren vor Patent- oder Markenämtern
  • Abwehr und Verteidigung Ihrer Schutzrechte gegen Angriffe Dritter
  • patentanwaltliche Begleitung bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Schutzrechte gegen Verletzungshandlungen Dritter
  • Vorgehen gegen störende Schutzrechtsanmeldungen Ihrer Wettbewerber (Einspruchs- und Löschungsverfahren / Nichtigkeitsklagen)
  • Überwachung und Auswertung der Schutzrechtsaktivitäten Ihrer Wettbewerber / in den von Ihnen definierten Marktsegmenten (Marktbeobachtung / regelmäßige Patentinformation / Markenüberwachung)
  • strategische Beratung bei der Entwicklung neuer Marken / Produkte / Technologien (Kollisionsrecherchen / „freedom to operate“-Recherchen / Verletzungsgutachten)
  • Recherchen zum Stand der Technik
  • Ein- / Auslizenzierung
  • Administration Ihrer Schutzrechte (Aktenführung, Gebührenzahlungen)
  • strategische Beratung zu Pflege und Kostenminimierung Ihrer Schutzrechts-Bestände
  • Vertragsberatung zu Forschungs- und Entwicklungsverträgen, Know-how-Verträgen, Kooperationsverträgen, Kauf / Verkauf von Schutzrechten
  • Durchführung von Seminaren zu allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes; Inhouse-Schulung für Ihre Produkt-Entwickler und -Designer
  • Arbeitnehmererfinderrecht:
    Ermittlung von Vergütungsvorschlägen;
    Vertretung von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern vor der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes;
    gesetzeskonforme Pauschal- und Incentive-Vergütungsmodelle