Sortenschutz
Zugegeben: der Sortenschutz ist eine sehr spezielle Schutzrechts-Art, aber in der Landwirtschaft sowie im Wein- und Obstanbau keineswegs zu vernachlässigen. Unter „Sortenschutz“ ist das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen zu verstehen. Der Sortenschutz fördert den Züchtungsfortschritt und trägt somit zur biologischen Sortenvielfalt bei.
Über den Sortenschutz können neue Pflanzensorten und deren Bezeichnungen entweder national beim Bundessortenamt in Hannover oder EU-weit beim Gemeinschaftssortenamt in Angers (Frankreich) geschützt werden.