Arbeitnehmererfinder-Recht

Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG) regelt das Zusammenspiel zwischen

  • den Persönlichkeitsrechten von Erfindern, die als Arbeitnehmer in einem Unternehmen bzw. als Beamte für einen Dienstherren tätig sind, und
  • den Rechten des Arbeitgebers / Dienstherren an der Erfindung.

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  • beim Entwurf von rechtssicheren Incentive- / Pauschalvergütungsmodellen
  • bei der Ermittlung der angemessenen Vergütung im Einzelfall
  • in Verfahren vor der „Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen“ beim DPMA
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