Arbeitnehmererfinder-Recht
Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG) regelt das Zusammenspiel zwischen
- den Persönlichkeitsrechten von Erfindern, die als Arbeitnehmer in einem Unternehmen bzw. als Beamte für einen Dienstherren tätig sind, und
- den Rechten des Arbeitgebers / Dienstherren an der Erfindung.
Wir beraten Sie mit Kompetenz und viel Erfahrung:
- zur rechtssichere Ausgestaltung von Arbeitsabläufen in Ihrem Unternehmen
- beim Entwurf von rechtssicheren Incentive- / Pauschalvergütungsmodellen
- bei der Ermittlung der angemessenen Vergütung im Einzelfall
- in Verfahren vor der „Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen“ beim DPMA
